DFB ändert Videobeweis unter Ausschluss der Clubs
Mit einer überraschenden Änderung des Videobeweises geht der DFB ins Rennen. Seit Anfang der Saison ist der Videobeweis im Einsatz, und seit diesem Zeitpunkt wird heftig darüber diskutiert. Jetzt stellt sich heraus: Schon vor einigen Wochen wurden die Befugnisse der Schiedsrichter sehr ausgeweitet. Weder die Klubs noch die Öffentlichkeit haben davon etwas gewusst. Es sieht so aus, als sollte keiner der 18 Vereine aus der Bundesliga durch den DFB irgendeine Information bekommen haben. Dabei hat der DFB die Anweisung an die Schiedsrichter verändert. Schon nach dem 5. Spieltag gab es eine Kurskorrektur, über die die Vereine aber erst vier Wochen später in Kenntnis gesetzt wurden. Das jedenfalls geht aus einem Bericht des Magazins „Kicker“ hervor. Die Journalisten führen als Beweis ein Schreiben des DFB an, das die Vereine erst am 25. Oktober erhalten haben. Dieses Schreiben liegt den Journalisten offenbar vor.
Das Magazin sagt aus, dass sich der Videoassistent auch bei „klaren Fehlern“ melden kann, die nicht zweifelsfrei sind. Eigentlich hatte der Deutsche Fußballbund vier konkrete Impulse genannt, in denen ein Eingreifen erforderlich schien. Das sollten Entscheidungen sein, die ein Tor nach sich ziehen konnten. Die typischen Momente sind Entscheidungen, die direkt eine Torerzielung, einen Elfmeter, einer Rote Karte oder die Verwechslung von zwei Spielern betreffen. Doch nun hat man das Wirkungsfeld der Assistenten mit der Videoüberwachung stark erweitert. Das könnte die Vielzahl der diskutierten Eingriffe der letzten Wochen erklären.
Der Kicker zitiert die Verantwortlichen damit, dass man im Anschluss an den fünften Spieltag eine Korrektur vorgenommen habe, ohne den prinzipiellen Ansatz des Projekts zu hinterfragen. Damit bleibt ein Eingriff erhalten, wenn es sich um einen klaren Fehler handelt. Durch die Review Arena können die Schiedsrichter den Videobeweis noch einmal ansehen.
Allerdings fordert der DFB die direkte Benachrichtigung des Unparteiischen in vielen schwierigen Situationen an. Das passiert nämlich, wenn eine Entscheidung nicht zweifelsfrei als klarer Fehler zu bewerten ist und wenn der Videobeweis Zweifel an der korrekten Entscheidung offenbart. Letztlich werden damit die Machtverhältnisse des Videoassistenten erheblich verändert. Besonders ärgerlich ist, dass weder die Vereine noch die Öffentlichkeit über diese Änderung informiert wurden.